So schützen Sie Ihre Kinder vor Mobbing, Sexting und Grooming

Kinder als Täter

Kinder als Täter

Ihr Kind kann nicht nur Opfer, sondern auch Täter sein: Wenn Sie den Verdacht haben, dass es in Chats andere Kinder mobbt, mit dem Handy kompromittierende Fotos macht (auch ohne sie zu verbreiten), sollten Sie es unverzüglich darauf ansprechen. 
Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass sie mit ihrem Verhalten gegen Gesetze verstossen. Erpressung und Nötigung sind Strafbestände, die oft im Zusammenhang mit Cybermobbing zum Tragen kommen. Sie werden von der Polizei von Amtes wegen verfolgt und können ernsthafte Konsequenzen haben: Kinder sind in der Schweiz ab 10 Jahren strafmündig. 
Selbst wenn ihr Kind nicht aktiv Straftaten begeht, kann es mit dem Gesetz in Konflikt kommen: So kann es etwa alleine durch das Weiterleiten von geschütztem oder pornografischen Material in einem Chat oder dem Abspielen von verbotenem Material vor Kollegen straffällig werden. So verzeichnete etwa die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft einen drastischen Anstieg an Straftaten durch Jugendliche im digitalen Raum. Wie schnell sich ein Kind strafbar machen kann, illustrierte der Fall einer 12-Jährigen, die von sich Nacktbilder versendete. Sie machte sich der Verbreitung von Pornografie schuldig. 
Oft kommen solche Fälle ans Tageslicht, wenn die Polizei im Laufe von Ermittlungen Smartphones sicherstellt und auswertet, was mitunter zu der Beschlagnahmung von Geräten im Umfeld eines Täters oder Opfers führen kann. Ihr Kind muss wissen, dass es alle Darstellungen von Gewalt und Nacktheit sofort von seinem Handy löschen und in keinem Fall weiterverbreiten oder herumzeigen sollte. 

Fünf praktische Regeln

Kinder arbeiten in der Schule bereits ab der Primarstufe mit Computern und recherchieren im Internet. Es ist deshalb wenig sinnvoll, ihnen den Zugang zum Internet zu Hause zu verbieten. Besser ist es, für den Zugang klare Regeln zu definieren
1. Transparente Überwachung
Es gibt vielerlei Möglichkeiten, die Aktivitäten eines Kindes am Computer und im Internet zu überwachen. Dazu gehören Funktionen wie Zeit- und Altersbeschränkungen, die im Betriebssystem oder mit zusätzlicher Sicherheits-Software eingerichtet und überwacht werden können, wie auch aktive Beobachtung, was ihr Kind macht.
Wichtig ist: Machen Sie gegenüber Ihrem Kind transparent, wie Sie sein Verhalten überwachen. Es lernt so nämlich auch, dass es sich nicht in einem anonymen Raum bewegt, sondern bei jedem Klick Spuren hinterlässt. 
Windows und mobile Betriebssysteme bieten Möglichkeiten, um den Zugang zum Internet einzuschränken und zu kontrollieren
Quelle: Screenshot/PCtipp
2. Orte und Zeiten definieren
Kinder sollten sich bis zum Teenageralter nach Möglichkeit in der Nähe der Eltern befinden, wenn sie im Internet surfen (oder chatten). So könne Sie ihm jederzeit über die Schulter schauen und gegebenenfalls reagieren, wenn es auf problematische Inhalte stösst oder selbst Inhalte verbreiten möchte, die es in Schwierigkeiten bringen kann. Legen Sie fest, wie viel Zeit (pro Tag oder Woche) das Kind online verbringen darf. Ganz wichtig: Über Nacht sollte das Gerät – insbesondere das Smartphone – nicht im Kinderzimmer sein. In der Nacht eintreffende Nachrichten beeinträchtigen den Schlaf und führen zu Übermüdung. 
3. Über alles reden
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse im Internet und in Chats und Foren. Kritisieren Sie das Kind nicht für allfällige Fehler, sondern versuchen Sie, diese ohne Vorwurf zu thematisieren, sodass das Kind sein Verhalten selbst kritisch hinterfragen kann. Oberstes Ziel soll sein, dass das Kind von sich aus zu Ihnen kommt, wenn es negative Erfahrungen macht.
4. Sofort reagieren
Wenn Sie Anzeichen sehen, dass ihr Kind Opfer (oder Täter) im Internet wird, müssen Sie sofort reagieren. Der erste Schritt ist ein klärendes Gespräch, zuallererst mit Ihrem Kind, dann mit anderen Beteiligten oder ihren Erziehungsberechtigten. Nehmen Sie Kontakt zu einer spezialisierten Beratungsstelle auf. Die Fachpersonen können Sie über das weitere Vorgehen beraten.
5. Vorbild sein
Halten Sie sich an die Regeln, die Sie Ihren Kindern auferlegen. Das betrifft sowohl die Konsumdauer wie auch den Ort des Konsums. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass auch Sie den Alltag meistern, ohne ständig online zu sein.
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24.04.2019
1200 Jugendlichen im Alter von 12 bis 19 ?? Meines Erachtens sind Menschen in der Schweiz ab 18 Jahren volljährig und werden als Erwachsene bezeichnet und nicht als "Jugendliche".