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04.07.2012, 11:40 Uhr
Es ist Tatsache: EU schmettert Acta ab
Das Europäische Parlament hat heute das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) mit einem wuchtigen Nein abgelehnt.
Konkret stimmten 478 der Abgeordneten des EU-Parlaments gegen Acta. Nur 39 fanden Acta unterstützenswert. 165 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Die Ablehnung war erwartet worden. Damit folgt das Parlament dem Votum seines eigenen Handelsausschusses.
Die Ablehnung war erwartet worden. Damit folgt das Parlament dem Votum seines eigenen Handelsausschusses.
Mit dem Nein des EU-Parlaments ist das Abkommen vom Tisch. Denn ohne die Zustimmung der Volksvertreter können keine internationalen Pakte geschlossen werden. Auch in der Schweiz wurde die Ratifizierung des Abkommens bereits sistiert.
Der internationale Handelspakt hatte zum Ziel gehabt, Fälschungen jeder Art zu verhindern und das Urheberrecht auch international durchzusetzen. Für die IT-Industrie besonders interessant war Abschnitt 5 des Vertragswerks. Dieser forderte die «Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt». Hierbei hätten beispielsweise Provider verpflichtet werden sollen, IP-Adressen von Personen herauszurücken, die verdächtigt werden, Urheberrechte zu verletzen. Deren Inhaber hätten mit Acta zudem mehr Macht erhalten, um ihre Rechte auch durchzusetzen.
Während die Regeln für die generelle Produktpiraterie (etwa das Plagiieren von Markenuhren) wenig Grund zur Diskussion gaben, stiessen sich viele an den Bestimmungen in Bezug auf die Bekämpfung der Online-Piraterie.
Der internationale Handelspakt hatte zum Ziel gehabt, Fälschungen jeder Art zu verhindern und das Urheberrecht auch international durchzusetzen. Für die IT-Industrie besonders interessant war Abschnitt 5 des Vertragswerks. Dieser forderte die «Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt». Hierbei hätten beispielsweise Provider verpflichtet werden sollen, IP-Adressen von Personen herauszurücken, die verdächtigt werden, Urheberrechte zu verletzen. Deren Inhaber hätten mit Acta zudem mehr Macht erhalten, um ihre Rechte auch durchzusetzen.
Während die Regeln für die generelle Produktpiraterie (etwa das Plagiieren von Markenuhren) wenig Grund zur Diskussion gaben, stiessen sich viele an den Bestimmungen in Bezug auf die Bekämpfung der Online-Piraterie.
09.07.2012