Cybermobbing unter Jugendlichen: Was tun?
Tipps für Jugendliche und Eltern
Kann ich das meinen Eltern zeigen?
Es kommt immer wieder vor, dass Jugendliche explizite Fotos oder Filme von sich machen und an Ihren Freund oder Freundin schicken. Dieses sogenannte Sexting kann zu einem Boomerang werden. So rät Stephan Oetiker, Direktor von Pro Juventute, dass sich die Jugendlichen vor dem Versenden solcher Aufnahmen die Frage stellen sollen: «Kann ich das meinen Eltern zeigen?» Wenn die Antwort «Nein» lautet, sollte man es auch lassen und die Aufnahme besser löschen.
Tipps für Eltern und Jugendliche
Das Internet vergisst nie - alles was öffentlich ins Internet hochgeladen wird, ist potenziell für jeden Internetbenutzer zugänglich und entzieht sich der Kontrolle des Urhebers. Dies betrifft vor allem öffentliche Dienste wie Youtube, Facebook, Twitter, MySpace etc.
Was privat sein soll, muss privat bleiben. Eric Smith, Ex-CEO von Google sagte sinngemäss den denkwürdigen Satz: «Wenn du willst, dass etwas irgendwann an die Öffentlichkeit kommt, dann benutze das Internet dafür.»
Die Eltern sollen ihre Kinder fragen, was sie denn so im Internet machen und erleben.
Wenn Jugendliche Opfer von Cybermobbing werden, empfiehlt es sich, mit Eltern oder Lehrer darüber zu sprechen. Das ist natürlich oft nicht ganz einfach, auch weil sich die Opfer zum Teil schämen.
Auch sollte man Signale des Kindes ernst nehmen, seien es Motivationsschwierigkeiten in die Schule zu gehen oder offensichtliche Niedergeschlagenheit.
Falls sich ein Fall erhärtet, sollten die Eltern oder das Opfer mit der Schule oder der Polizei Kontakt aufnehmen. Auch gibt es diverse telefonische Beratungen, wie die Pro Juventute Beratung + Hilfe via Telefonnummer 147. Weitere Beratungsangebote finden Sie hier.
Weiterführende Links
www.jugendundmedien.ch
www.projuventute.ch/medien/stoppcybermobbing/
www.cyber-mobbing.ch
www.jugendundmedien.ch
www.projuventute.ch/medien/stoppcybermobbing/
www.cyber-mobbing.ch
Autor(in)
Marcel
Hauri
06.12.2012
06.12.2012
06.12.2012
07.12.2012