Deutsches Wettbewerbsrecht 06.01.2022, 07:48 Uhr

Bundeskartellamt stellt Google unter erweiterte Missbrauchsaufsicht

Kartellamtschef Andreas Mundt hat bereits mehrfach eine härtere Gangart gegen grosse Internetkonzerne angekündigt. Jetzt macht seine Behörde Ernst: Als erstes GAFA-Unternehmen wird Google verschärften kartellrechtlichen Regeln unterstellt.
(Quelle: Shutterstock/Nitpicker)
Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Alphabet Inc., Mountain View, USA und damit auch das Tochterunternehmen Google der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde unterfällt. Das teilte die Behörde am 5. Januar 2022 in Bonn mit.
Grundlage für die Entscheidung ist demnach eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB). Sie erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen grosser Digitalkonzerne. Das Bundeskartellamt kann gemäss dieser Vorschrift in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Einfluss auf die Aktivitäten Dritter

Die offizielle Einstufung von Google als Unternehmen «mit überragender marktübergreifender Bedeutung» basiert auf dem hohen Marktanteil des Konzerns für Suchdienste – über 80 Prozent. Über sein dichtes Ökosystem aus Diensten, so schätzt es das Kartellamt ein, habe Google einen bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu Nutzern und Werbekunden. Die Behörde sieht im Angebot von Google einen «Infrastrukturcharakter», der grossen Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten Dritter habe.

Google verzichtet auf Rechtsmittel

Das Gesetz begrenzt die Einstufung eines Marktteilnehmers als «Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung auf fünf Jahre». Die Entscheidung des Kartellamtes fiel am 30. Dezember 2021.
Nachdem Google am 4. Januar 2022 erklärt hatte, auf Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zu verzichten, ist sie jetzt rechtsgültig – Google bleibt also bis Januar 2027 unter verschärfter Beobachtung, dann muss neu entschieden werden.

Weitere Schritte geplant

Nach den Plänen von Kartellamtschef Andreas Mundt soll dieser Schritt gegen Alphabet/Google nur ein Anfang sein: «Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook.»
Welche konkreten Folgen die Einstufung für die Arbeit von Google in Deutschland haben wird, ist noch nicht abzusehen. Aktuell laufen jedoch bereits zwei Untersuchungen gegen das Unternehmen: Das Kartellamt überprüft bereits die Konditionen des Konzerns zur Datenverarbeitung und das Nachrichtenangebot Google News Showcase.

Frank Kemper
Autor(in) Frank Kemper



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