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19.03.2010, 09:37 Uhr
Diskussion: Schweizer Killerspielverbot
In der Schweiz ist die Diskussion rund um das Verkaufsverbot von Killerspielen an Kinder und Jugendliche neu entbrannt. Die Rahmenbedingungen dazu sind jedoch mehr als unklar.
Killerspiele sollen verboten werden. Der Ständerat hat sich gestern – wie bereits der Nationalrat im Juni 2009 – für die Motion von Evi Allemann und somit gegen die umstrittenen Games entschieden. Wie genau das Gesetz dazu aussehen soll, ist dennoch fraglich. Damit soll sich nun der Bundesrat befassen. In der Motion schreibt Allemann von einem Gesetzt, das erlaubt, «die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen zu verbieten, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen». Die Motion sieht keine Altersbeschränkung vor, sondern ein generelles Verbot der Games.
Der Bundesrat hatte 2009 ein generelles Verbot jedoch abgelehnt und die Ablehnung der Motion verlangt – aber: «Der Bundesrat ist jedoch klar der Auffassung, dass der Jugendschutz bei Gewaltdarstellungen verstärkt werden muss.»
Unklar ist nicht nur, wie und ob überhaupt ein generelles Verkaufsverbot umgesetzt werden kann, sondern auch, was genau umgesetzt werden soll. Käme es tatsächlich zu einem Verbot, so übernimmt die Schweiz damit EU-weit die Vorreiterrolle oder die eines Sonderlings. Vielleicht einigt man sich auch «nur» auf einen besseren Jugendschutz, denn auch die Motion von Norbert Hochreutener wurde gestern angenommen – mit 27 zu 1 Stimme. Sie spricht sich klar für ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche aus.
Nun liegt es am Bundesrat, beide Aufträge zu einem Lösungsvorschlag zusammenzuführen.
Der Bundesrat hatte 2009 ein generelles Verbot jedoch abgelehnt und die Ablehnung der Motion verlangt – aber: «Der Bundesrat ist jedoch klar der Auffassung, dass der Jugendschutz bei Gewaltdarstellungen verstärkt werden muss.»
Unklar ist nicht nur, wie und ob überhaupt ein generelles Verkaufsverbot umgesetzt werden kann, sondern auch, was genau umgesetzt werden soll. Käme es tatsächlich zu einem Verbot, so übernimmt die Schweiz damit EU-weit die Vorreiterrolle oder die eines Sonderlings. Vielleicht einigt man sich auch «nur» auf einen besseren Jugendschutz, denn auch die Motion von Norbert Hochreutener wurde gestern angenommen – mit 27 zu 1 Stimme. Sie spricht sich klar für ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche aus.
Nun liegt es am Bundesrat, beide Aufträge zu einem Lösungsvorschlag zusammenzuführen.
Information
Was halten Sie von der Diskussion rund um die Killer-Games? Sind Sie selbst Spieler? Wie könnte ein Gesetz aussehen? Ist ein Verbot zielführend? Diskutieren Sie das doch in unserem Forum.
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