2026 bis 2034 16.09.2024, 10:58 Uhr

Serafe bleibt Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe

Die Serafe AG wird auch nach 2025 die Haushaltabgabe im Radio- und Fernsehbereich für den Bund erheben. Ihr Angebot wies das beste Preis-Leistungs-Verhältnis auf.
(Quelle: NMGZ Archiv)
Das UVEK hat das Mandat zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe der Serafe AG verlängert. Das Unternehmen mit Sitz in Pfäffikon (SZ) konnte mit seinem Umsetzungskonzept überzeugen und unterbreitete das vorteilhafteste Angebot. Gemäss den im Pflichtenheft publizierten Kriterien erzielte die Serafe AG mit ihrer Offerte die höchste Gesamtpunktzahl. Die Anbieterinnen hatten u.a. nachzuweisen, dass sie umfangreiche Erfahrungen im Inkassobereich, in den Bereichen Datenerhebung bzw. -schutz haben und über ein leistungsfähiges IT-System verfügen.

Entgelt

Die Serafe AG hat für die ganze Vertragsdauer rund 158 Millionen Franken bzw. rund 17.5 Mio. Franken pro Jahr als Entschädigung offeriert (Basis gemäss Ausschreibung: 3.7 Millionen Haushalte, ohne Mehrwertsteuer). Damit liegt die Pauschalentschädigung leicht tiefer als bisher - allerdings können die Entschädigungen nicht einfach miteinander verglichen werden, da die Anforderungen des  bisherigen und des neuen Pflichtenhefts nicht identisch sind. Hinzu kommen weitere Faktoren, die einen Einfluss auf die Höhe des Entgelts haben: Die Entwicklung der Anzahl abgabepflichtiger Haushalte, die Höhe der Mehrwertsteuer und neu die Teuerung. Zudem müssen weitere Aufwände durch die Abgabe finanziert werden, wie zum Beispiel die Betreibungskosten und Gebühren bei Postschaltereinzahlungen.

Ausschreibung des Mandats

Die neue Mandatsdauer der Serafe AG beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2034. Der bisherige Vertrag mit dem UVEK läuft am 31. Dezember 2025 aus. Um zu gewährleisten, dass die Radio- und Fernsehabgabe ab 2026 erhoben werden kann, hat das BAKOM im Auftrag des UVEK und in Zusammenarbeit mit einem externen Experten im Vergabebereich ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Publikation des neuen Pflichtenheftes erfolgte am
31. Januar 2024 auf der elektronischen Plattform simap. Die Serafe AG und ein weiteres Unternehmen hatten daraufhin fristgerecht bis zum 30. April 2024 eine Offerte abgegeben. Aus beschaffungsrechtlichen Gründen darf der Name der Konkurrentin nicht publiziert werden.


Kommentare
Avatar
tipptopp
16.09.2024
Na ja, wohl nicht soooo schwierige Auswahl bei nur 2 Anbietern, wovon der eine (Serafe) ja schon "eingearbeitet" ist. Vielleicht wäre der andere Interessent zwar (noch) etwas teurer gewesen, dafür vielleicht auch etwas effizienter und weniger Fehler anfällig....

Avatar
gucky62
16.09.2024
Na ja, wohl nicht soooo schwierige Auswahl bei nur 2 Anbietern, wovon der eine (Serafe) ja schon "eingearbeitet" ist. Vielleicht wäre der andere Interessent zwar (noch) etwas teurer gewesen, dafür vielleicht auch etwas effizienter und weniger Fehler anfällig.... Eher kaum. Die Datenbasis von Serafe sind die Gemeindedaten, welche diese Liefern. Und da ist der Hund begraben. Diese sind teilweise miserabel geführt. Serafe darf die nicht einmal selbst korrigieren. Damit ist das Fazit klar. Gruss Daniel

Avatar
tipptopp
16.09.2024
Das mit den Eher kaum. Die Datenbasis von Serafe sind die Gemeindedaten, welche diese Liefern. Und da ist der Hund begraben. Diese sind teilweise miserabel geführt. Serafe darf die nicht einmal selbst korrigieren. Damit ist das Fazit klar. Gruss Daniel Das ist mir schon bekannt. Aber es hat über 2 (!) Jahre gedauert, bis Serafe eine einst falsche Rechnung trotz richtig gemeldeter und korrigierter Daten der Gemeinde zugestellt hat und zwischenzeitlich trotz allem auch noch Mahnungen verschickte...nur so wegen "Damit ist das Fazit klar"... Gruss Reto

Avatar
11291PCtipp
17.09.2024
Warum nicht einfach über die obligatorische KVG Versicherung abrechnen, wie bei der Rückerstattung der CO2 Abgabe?