News 04.01.2019, 12:48 Uhr

Qualcomm setzt Verkaufsverbot für iPhone-Modelle in Kraft

Qualcomm hat das vor dem Landgericht München erstrittene Verkaufsverbot für mehrere iPhone-Modelle in Deutschland in Kraft gesetzt. Wie im Urteil auferlegt, hat Qualcomm dafür als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt.
Der Chipkonzern Qualcomm hat das vor Gericht erstrittene Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland in Kraft gesetzt. Gemäss dem Urteil seien dafür als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt worden, teilte Qualcomm am Donnerstag mit. Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht München hatte am 20. Dezember die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt. Qualcomm bekam das Recht, ein Verkaufsverbot durchzusetzen, wenn der Chipkonzern die Sicherheitsleistung hinterlegt.
Die Unternehmen zeigten allerdings unterschiedliche Auffassungen über das Ausmass des Verkaufsverbots. Apple teilte nach dem Urteil mit, über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler würden weiterhin alle Modelle verfügbar bleiben. Lediglich in den 15 deutschen Apple Stores sollen das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr verkauft werden, hiess es. Auf der Apple-Website konnten die beiden Geräte am Donnerstag zunächst weiterhin bestellt werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt.
Qualcomm bekräftigte dagegen am Donnerstag seine Auffassung, dass Apple die betroffenen Geräte laut Gerichtsurteil auch bei allen Einzelhändlern in Deutschland einziehen müsse. Zudem müsse Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen, entschied das Gericht. Der Betrag soll später festgelegt werden.
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Apple kündigt Berufung an

Apple kündigt Berufung an

Apple kündigte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts an. Die Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man dafür eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze. Qorvo wollte die Schaltpläne aber nicht offenlegen, wenn Qualcomm als Konkurrent Zugriff darauf bekommen könnte.
«Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist», hatte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann bei der Urteilsverkündung eingeräumt. «Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart», müsse man es entweder offenlegen – und dann sei es kein Geheimnis mehr. «Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess.» Das Gericht entschied entsprechend anhand von Qualcomms Darstellung der Umsetzung der Technologie.

Erster spürbarer Erfolg

Qualcomm erzielte mit dem Münchner Urteil einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple. Der Konflikt begann, als Apple Qualcomm mit dem Vorwurf verklagte, der Chipkonzern verlange zu hohe Gebühren für die Nutzung seiner Patente. Qualcomm bekommt seit Mitte 2017 kein Geld mehr von iPhone-Auftragsfertigern und wirft Apple vor Gericht die Verletzung diverser Patente vor. Die Firma ist vor allem bekannt als Anbieter von Prozessoren und Funkchips, beansprucht aber auch die Erfindung vieler anderer Technologien in Smartphones für sich.
Verfahren laufen unter anderem auch in China und den USA. In China erreichte Qualcomm auf Basis von zwei Software-Patenten vor einigen Wochen ein Verkaufsverbot für mehrere Modelle vom iPhone 6 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Apple setzte den Verkauf jedoch fort und verwies darauf, dass durch ein Software-Update das Patent nicht verletzt werde.



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