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11.08.2011, 11:35 Uhr
Apple-Antrag gegen Samsung: der Wortlaut
Wer nicht allergisch auf Juristensprache reagiert, kann sich jetzt den kompletten Antrag von Apple gegen Samsung bezüglich des Verkaufsverbots des Galaxy Tab 10.1 zu Gemüte führen. Das 44-seitige Schriftstück enthält recht amüsante Passagen.
Apple hat in Deutschland erfolgreich eine für den EU-Raum gültige einstweilige Verfügung gegen Samsung beantragt. Damit darf Samsung das neue Galaxy Tab 10.1 im EU-Raum vorerst nicht verkaufen (PCtipp.ch berichtete). Die Schweiz ist von diesem Entscheid vorerst nicht betroffen. Mittlerweile ist der offizielle Antrag von Apple, der beim Landgericht Düsseldorf in Deutschland eingereicht wurde, im Web aufgetaucht. Bei Interesse können Sie das 44 Seiten starke PDF-Dokument bei uns herunterladen und sich selbst ein Bild vom kleinlichen Rechtsstreit machen.
Der konkrete Vorwurf gegen Samsung lautet gemäss der vorliegenden Schrift auf «Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung und unlauteren Wettbewerb». Besonders amüsant ist etwa die Beschreibung der gemäss Apple einzigartigen und innovativen Design-Elemente, die ins Feld geführt werden. Wir können an dieser Stelle der Versuchung, diese vollumfänglich abzubilden, nicht widerstehen:
(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmässig abgerundeten Ecken;
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt;
(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche;
(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist;
(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt;
(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche;
(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist;
(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.
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Unbestritten ist die Tatsache, dass die ...
Unbestritten ist die Tatsache, dass die erwähnten, «einzigartigen» Design-Elemente grösstenteils auch auf das Samsung Galaxy Tab 10.1 zutreffen. Wieso sich der zuständige Richter jedoch gezwungen sah, aufgrund dieser Vorwürfe tatsächlich eine einstweilige Verfügung gegen Samsung auszusprechen, können wir nur bedingt nachvollziehen.
Apple geht auch gegen Motorola Xoom vor
Das letzte Kapitel im Rechtsstreit ist jedoch mit Sicherheit noch nicht geschrieben. Als erste Reaktion hat Samsung angekündigt, umgehend Einspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zu erheben. «Samsung wird sein geistiges Eigentum durch gerichtliche Schritte in Deutschland weiter verteidigen», liess der Konzern verlauten. Derweil muss sich auch Motorola warm anziehen. Gegen das Xoom-Tablet hat Apple offenbar in Deutschland ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet – ob Motorola auch mit einer einstweiligen Verfügung rechnen muss, ist derzeit noch unklar.
Das letzte Kapitel im Rechtsstreit ist jedoch mit Sicherheit noch nicht geschrieben. Als erste Reaktion hat Samsung angekündigt, umgehend Einspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zu erheben. «Samsung wird sein geistiges Eigentum durch gerichtliche Schritte in Deutschland weiter verteidigen», liess der Konzern verlauten. Derweil muss sich auch Motorola warm anziehen. Gegen das Xoom-Tablet hat Apple offenbar in Deutschland ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet – ob Motorola auch mit einer einstweiligen Verfügung rechnen muss, ist derzeit noch unklar.
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