Android verletzt Oracles Java-Rechte nicht
Zu Beginn des Copyright-Prozesses zwischen Oracle ...
Klares Urteil
Alsup, der sich während des Prozesses als Programmierer outete, entschied, dass von den 166 Paketen 129 in keinster Weise verletzt wurden. Damit blieben 37 fragwürdig, bei denen aber «97 Prozent der Android-Lines von Google seien und die restlichen 3 Prozent ohne Probleme replizierbar seien», wie der Richter in seinem 41-seitigen Urteil festhielt. Darum sein Urteil: «Oracle muss daher aufhören zu behaupten, dass es per Urheberrecht das ausschliessliche Recht auf die Benützung aller möglicher Implementierungen der 166 Pakete besitzt, obwohl nur eine Implementierung urheberrechtlich geschützt ist.» Und dann führte er das Urteil noch aus: «Oracles Klage anzunehmen wäre, wie jedermann zu gestatten, eine Code-Version schützen zu lassen und dann zu verhindern, dass irgendjemand eine Abwandlung des Codes schreibt, der ähnliche Funktionen beinhaltet. Kein Urteil hat jemals eine solch pauschale Aussage unterstützt.»
Hängende Köpfe also bei Oracle, jubelnde Menschen bei Google. Doch Vorsicht, denn Alsup führte auch noch an, dass dies kein Freifahrtsschein für Software-Unternehmen sei, die Java-API-Pakete ohne Lizenz benutzen wollen. Er habe nur in diesem einen Fall entschieden. Am Ende gab er Oracle noch den Ratschlag mit auf den Weg, dass «es weit vorteilhafter wäre, die APIs mit Patenten schützen zu lassen, anstatt sich auf das Urheberrecht zu berufen». Oracle wollte davon aber nicht viel wissen und hat angekündigt, «mit aller Kraft eine Berufung des Urteils anzustreben».
Hängende Köpfe also bei Oracle, jubelnde Menschen bei Google. Doch Vorsicht, denn Alsup führte auch noch an, dass dies kein Freifahrtsschein für Software-Unternehmen sei, die Java-API-Pakete ohne Lizenz benutzen wollen. Er habe nur in diesem einen Fall entschieden. Am Ende gab er Oracle noch den Ratschlag mit auf den Weg, dass «es weit vorteilhafter wäre, die APIs mit Patenten schützen zu lassen, anstatt sich auf das Urheberrecht zu berufen». Oracle wollte davon aber nicht viel wissen und hat angekündigt, «mit aller Kraft eine Berufung des Urteils anzustreben».
Autor(in)
Fabian
Vogt
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