Datenschutztipps: Vorsicht beim Umgang mit Wearables, IP-Cams und Drohnen

Drohnen und Dashcams: So sieht die Rechtslage aus

Drohnen: Neuanwender sollten sich gut informieren

Heikel bei Drohnen ist in jedem Fall, ob gewollt oder nicht: das Aufzeichnen von Personen. Wurden etwa Bilder ohne Einwilligung der abgebildeten Person im Netz veröffentlicht, können Betroffene beim Betreiber der Onlineplattform die Entfernung verlangen. Wer heimlich filmt, z.B. die Nachbarin durchs Schlafzimmerfenster, muss mit einer Strafanzeige rechnen. In jedem Fall ist immer das Gespräch ratsam, sobald in Zonen gefilmt wird, die nicht unter die Obhut des Mieters bzw. Eigentümers fallen.
Tipps: Der EDÖB empfiehlt all denjenigen, die zum ersten Mal einen Multicopter in die Lüfte steigen lassen, einen Blick auf dieses Merkblatt, das typische Beispiele zu Verboten und Datenspeicherung nennt. Wir empfehlen ausserdem die aktuellen Regeln des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), denn bestimmte Drohnen erfordern Bewilligungen.

Dashcams: noch wenig Erfahrung mit der Gesetzgebung

In der Schweiz sind sie noch nicht allzu lange erhältlich: die Dashcams. Das sind kleine Videokameras, die in Fahrzeugen montiert werden, um beispielsweise bei einem Unfall Beweise zu sichern. Seit dem Lastwagenunfall vom 13. Januar 2014 auf der A1 dürfte das Interesse an den Autokameras und wohl auch deren Bekanntheitsgrad gewachsen sein.
Bewusst sein muss sich der Anwender, dass er aus Sicht des Datenschutzbeauftragten auf öffentlichem Grund Autofahrer und auch Fussgänger filmt. Die Dashcams dienen aber einzig der Beweissicherung bei einem Unfallhergang. Daher funktionieren viele Dashcams je nach Einstellung so, dass z.B. erst durch abruptes Bremsen eine Aufzeichnung gestartet wird. Einig sind Datenschutz und Gesetzgebung sich darin, dass man nicht gezielt private Aufnahmen macht. Über die Zulassung von Bildern als Beweismaterial entscheidet bei einem Unfall letzlich immer der Richter.
Tipps: Der EDÖB hat, folgernd aus den allgemeinen Erläuterungen, eine eher ablehnende Haltung gegenüber Dashcams. Aus unserer Sicht ist es ratsam, sich laufend die Gesetzeslage zu vergegenwärtigen. Auskunft darüber gibt das Strassenverkehrsamt oder etwa das informative Portal Verkehrs-recht.ch.
Den ausführlichen Bericht des EDÖB können Sie hier nachlesen.

Autor(in) Simon Gröflin



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