News 16.10.2018, 08:46 Uhr

Adieu Billag: Ende Jahr wird die Billag «in Pension» geschickt

Den Job der Billag übernimmt ab dem 1. Januar 2019 die Serafe AG. Was heisst das für die Gebührenzahler?
Nach 20 Jahren werden die Gebühren für den Radio- und TV-Empfang nicht mehr von der Billag erhoben. Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres ist dafür die Firma Serafe aus Fehraltdorf im Kanton Zürich zuständig. Die Billag wird bis Oktober 2019 noch zwei Dutzend Mitarbeiter mit laufenden Betreibungen und offenen Forderungen beschäftigen, danach ist Schluss. Die Löhne der 24 Mitarbeitenden wird in diesen zehn Monaten das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bezahlen. Die Serafe hingegen gehört zum Mutterkonzern Secon AG – im Gegensatz zur Billag steht die Firma also nicht unter staatlicher Kontrolle. 

Was ändert sich für Gebührenzahlende?

Die Privatisierung der Gebührenstelle trifft zunächst den Bund: Als Hauptaktionär profitierte er natürlich von der Ausschüttung der Dividenden. Bei der privaten Serafe AG wird der Mutterkonzern verdienen. 
Punkto Gebühren wirds ohnehin billiger: Ab 2019 wurde eine Kostensenkung auf 365 Franken statt 450 Franken pro Jahr beschlossen. Zudem will der Bundesrat den Betrag ab 2020 alle zwei Jahre prüfen. Ein weiterer Unterschied ist die Meldepflicht: Im Gegensatz zur Billag muss man sich bei der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte (Serafe) nicht mehr anmelden oder Adressänderungen bekannt geben. Das machen die zuständigen Behörden. Wie dies im Detail läuft, wird in einem Rundschreiben kommenden Januar erklärt.
Gezahlt wird grösstenteils wieder gestaffelt und nicht einmalig im Jahr – nur bei einem Zwölftel der Haushalte wird dies so beibehalten. Dies gilt aber nur fürs Novizen-Jahr 2019. Anschliessend gibts wieder fix eine Rechnung im Jahr, ausser auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers (dann gibt es die Option einer vierteljährlichen Rechnung).
Ein Unterschied zu früher: Die Gebühr wird neu einmal pro Haushalt verrechnet. Besitzt also eine Familie noch ein Ferienhaus, muss für den dortigen TV-Betrieb nicht mehr extra bezahlt werden.

Kontrolle wird erhöht

Die Umgehung der Gebühren wird nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
  • Sämtliche Bewohner eines Haushalts sind taubblind.
  • Mindestens eine Person aus dem Haushalt bezieht Ergänzungsleistungen.
  • Keine Person aus dem Haushalt besitzt ein Empfangsgerät: TV, Radio, Computer, Smartphone, Tablet, Autoradio etc. 
Haushalte der dritten Kategorie könnten aber auch Besuch von Kontrolleuren kriegen. Diese sind beim Bakom beschäftigt und können, anders als die vorherigen Billag-Kontrolleure, den Zugang zur Wohnung auch erzwingen. 
Weitere Details finden Sie auf der FAQ-Seite des Bakom.



Kommentare
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Claudia Maag
16.10.2018
Adieu Billag Hallo Hannes Danke für deinen Hinweis. Wir haben dies im Artikel korrigiert. Liebe Grüsse Claudia