Tipps & Tricks
04.04.2004, 15:45 Uhr
Neue TweakPower-Version
Ich wollte den grossen Service für XP machen, wie er im Januerheft des PC-Tipp beschrieben ist. Dazu lud ich «TweakPower» von Ihrer HP herunter. Nun stelle ich fest, dass die Startseite in Ihrem Heft auf S. 55 und die Startseite des heruntergeladenen Programmes nicht übereinstimmen. Bei Ihnen sind folgende Menus links aufgelistet: - Bootvorgang - Desktop - Explorer - Hardware - Internet - Sicherheitseinstellungen - Systeminformationen - Systemeinstellungen - Optionen - Tools Bei mir sind folgende Menu-Punkte: - Bootvorgang - Windows - Internet - Hardware - Systeminformationen - Sicherheit - CleanCenter - Tools Woher kommt der Unterschied? Was mache ich, wenn Sie einen Vorgang beschreiben, den ich nicht ausführen kann? Beispiel: Autostart pflegen: Pfad im «TweakPower» gemäss Beschreibung: SYSTEMEINSTELLUNGEN/AUTOSTART Das kann ich gar nicht ausführen. Können Sie mir weiterhelfen?
Sie haben recht. Da gibt es einen Unterschied. Der Artikel vom Januar bezog sich noch auf eine ältere Version von "TweakPower", mittlerweile ist eine neue Version herausgekommen, diejenige, die Sie heruntergeladen haben. Dort finden Sie die Einstellungen zu "Autostart" nun unter "Bootvorgang/Autostart".
Den im Artikel erwähnten Vorgang "Registrierung säubern" finden Sie nun ebenso wie "Überflüssige Dateien" statt unter "Tools" unter der Kategorie "CleanCenter".
Dafür finden Sie unter "Tools" nun den Punkt "Optimieren", um z.B. den Speicher zu defragmentieren. Dieser Punkt war in der alten Version unter "Systemeinstellungen" beheimatet.
Unter "Tools/Optimieren" finden Sie auch die Einstellung "Bandbreitenbeschränkung aufheben", die im Artikel erwähnt wird.
In den anderen Kategorien finden Sie folgendes:
Ein wichtiger Hinweis noch zum Schluss: Bevor Sie irgendwelche Änderungen mit "TweakPower" vornehmen, sollten Sie unbedingt einen Systemwiederherstellungspunkt setzen, denn gerade Änderungen, die in die Registrierung eingreifen, sind oft unberechenbar. Sofern Ihnen dort ein Fehler unterlaufen sein sollte, können Sie das jedoch durch Aufrufen des Systemwiederherstellungspunktes wieder rückgängig machen.
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