Tipps & Tricks 02.01.2006, 15:30 Uhr

Excel: Mahnung nach 6 Monaten

In einer Mitgliederliste schreibe ich den bezahlten Beitrag 15 Franken in eine Zelle. Nun möchte ich in einer anderen Zelle eine Anzeige haben, wenn nach 6 Monaten noch keine Einzahlung erfolgt ist, z.B. «1.Mahnung».
Um die 6 Monate Differenz berücksichtigen zu können, benötigen Sie eine Spalte, in der Sie das Fälligkeitsdatum erfassen. Dann können Sie dieses Datum mit dem heutigen Datum vergleichen, und sobald die Grenze erreicht ist, eine Meldung ausgeben lassen.
Der Einfachheit halber rechnet man buchhalterisch ja meist mit Jahren, die alle einheitlich 360 Tage haben, deshalb haben wir für die 6 Monate in unserer Formel einmal den Wert 180 (Tage) eingesetzt, um zu prüfen, ob die Zeit abgelaufen ist.
Sie erstellen also beispielsweise die Formel
=WENN(UND(HEUTE()-C5>180;D5="");"1. Mahnung";"")
In dieser Formel wird von dem heutigen Datum das Fälligkeitsdatum abgezogen. Wenn dieser Wert grösser 180 ist und zusätzlich in dem Feld für die Zahlung nichts steht, also keine Zahlung erfolgt ist, erscheint ab dem 180. Tag nach Fälligkeit die Meldung "1. Mahnung".
Trifft nur eine der beiden Bedingungen in der UND-Funktion zu, wird keine Meldung ausgegeben, also dann, wenn entweder bezahlt wurde oder der Zeitpunkt noch nicht erreicht ist.
Mit einer "Bedingten Formatierung" haben wir dann die Schrift noch rot hervorgehoben, so dass Sie sofort sehen, wenn eine Zahlungsfrist überzogen wurde.



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