Tipps & Tricks 07.09.2016, 06:00 Uhr

Rechtstipp: Mit Creative Commons Internetinhalte gratis verwenden

Das World Wide Web ist (k)ein Selbstbedienungsladen. «Creative Commons»-Lizenzen helfen beim Definieren der Nutzungsrechte.
Die meisten Inhalte, die sich im Internet finden lassen (wie Bilder, Musik, Videos oder Texte), sind urheberrechtlich geschützt. Im letzten Rechtstipp habe ich daher einige Eigenheiten des Urheberrechts besprochen. So etwa, dass man urheberrechtlich geschützte Werke im persönlichen Bereich frei nutzen kann. Diese Schranke des Privatgebrauchs ist allerdings eng: Die eigene Website mit einem Bild aus dem Netz zu verzieren, geht beispielsweise schon zu weit. Ein solches «Zugänglichmachen» eines Werks an Dritte bedarf einer Einwilligung des Rechteinhabers, oder einer Lizenz, wie der Jurist sagt.
Früher hatten Künstler, Autoren und andere Kreative in der Regel nur zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Urheberrechten: Sie konnten ihre Inhalte entweder unter Preisgabe aller Rechte veröffentlichen und damit auf jeden Einfluss auf die Verwendung verzichten oder sie konnten sich alle Rechte vorbehalten und damit jede Nutzung verbieten. 
Dies stand aber dem oft vorhandenen Wunsch im Wege, die Verwendung eigener Werke in gewissen Grenzen zu erlauben. So sind Musiker manchmal damit einverstanden, dass ihre Musik gespielt wird, sie möchten dabei aber genannt werden. Oder Fotografen freuen sich, wenn ihre Werke im Netz Anerkennung finden und geteilt werden, sie möchten aber nicht, dass jemand diese Werke kommerziell nutzt. Kreativen geht es oft mehr um die möglichst weite Verbreitung eigener Werke als um Verbote.

Einige Rechte vorbehalten

Glücklicherweise bietet das Creative-Commons-Lizenzsystem (CC) heute eine einfache Möglichkeit, genau dies zu erreichen: Das Motto von CC ist «some rights reserved». Die Urheber bestimmen bei CC selbstverständlich weiterhin, unter welchen Bedingungen ihre Werke verwendet werden dürfen. Ihnen stehen dazu verschiedene Lizenzmodule zur Verfügung, die der Urheber zusammen mit seinem Werk angibt. Die Module können untereinander kombiniert werden.
Die einfachste Möglichkeit, die passende CC-Lizenz zur Freigabe eines eigenen Werks zu finden, ist der «CC License Chooser», der unter https://creativecommons.org/choose/?lang=de abrufbar ist. Mit wenigen Mausklicks hat man jene Kombination von Lizenzmodulen gefunden, die am besten zu den eigenen Vorstellungen passt.

Die folgenden Module stehen zur Verfügung

  • Am wichtigsten ist das Modul BY (created by), das stets dabei ist und das die kostenlose Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werks erlaubt, sofern im Minimum Urheber, Werktitel und zugehörige CC-Lizenz genannt werden.
  • Oft genutzt wird auch das Modul NC (non-commercial), das die kommerzielle Nutzung verbietet. NC auferlegt dem Nutzer allerdings erhebliche Einschränkungen; so ist die Verwendung in einem Blog, der sich über Werbung finanziert, bereits heikel.
  • Ein weiteres Modul ist ND (no derivatives); es erlaubt nur die unveränderte Nutzung eines Werks. Dies kann zum Beispiel bei wissenschaftlichen Publikationen sinnvoll sein.
  • Das Modul SA (share alike) verlangt, dass ein Werk, wenn es verändert wurde, wieder unter dieselbe Lizenz gestellt wird wie das Original. Ein CC-NC-SA lizenziertes Werk darf also verändert werden, allerdings nur, wenn das Ergebnis der Veränderung wieder unter CC-NC-SA gestellt wird. Der Urheber des Originals erreicht also, dass auch Abwandlungen seines Werks nur nicht kommerziell genutzt werden können.
Nutzer profitieren heute dank CC von einem riesigen Pool kostenlos nutzbaren Materials: Man findet viele Millionen CC-lizenzierter Werke im Internet, beispielsweise auf Flickr oder YouTube. Interessant ist auch, dass die ganze Wikipedia unter CC steht und ihre Inhalte frei kopiert werden dürfen. Unter https://search.creativecommons.org kann man nach solchem Material suchen. Wir haben beispielsweise für die Website unserer Anwaltskanzlei einige Flickr-Bilder mit CC-Lizenz verwendet, anstatt teure Bilder von einer Bildagentur einzukaufen.
Damit Sie als Nutzer CC-lizenziertes Material kostenlos verwenden können, müssen Sie sich an einige Regeln halten. Ich habe den vorliegenden Text mit dem Lizenzhinweis in der letzten Zeile unter CC-BY gestellt. Sie dürfen ihn also frei verwenden, etwa kopieren oder woanders ins Netz stellen und auch abändern. Dazu müssen Sie allerdings mindestens mich als Autor, den ursprünglichen Werktitel und die Bezeichnung der Lizenz angeben.
Ein korrektes Zitat würde also heissen: Simon Schlauri, Rechtstipp: Mit Creative Commons Internetinhalte gratis verwenden, CC-BY. Damit dürfen Sie also den vorliegenden Text beispielsweise in Ihrem Blog wiedergeben und zwar ohne dass Sie mich dafür nochmals fragen müssten.
Wenn genug Platz ist, und auf jeden Fall im Internet, sollten Sie zudem auf das Werk, und wenn möglich auf die «License Deed» der jeweiligen Lizenz verweisen. Die License Deed ist eine für Laien verständliche Kurzfassung der CC-Lizenz. Ein Beispiel findet sich unter https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/ch. Der eigentliche Lizenztext der jeweiligen CC-Lizenz ist übrigens in der Deed verlinkt. Er ist für Nichtjuristen allerdings eher schlecht verdaulich und viele Seiten lang.
Ein Beispiel für ein korrektes Zitat im Internet wäre: Simon Schlauri, Rechtstipp: Mit Creative Commons Internetinhalte gratis verwenden, CC-BY
CC-Lizenzen sind heute im Netz etabliert. Sie hatten auch schon mehrfach vor Gericht Bestand. Dies heisst aber vor allem auch, dass man bei Verwendung CC-lizenzierten Materials die Vorgaben des Urhebers achten sollte. In einem neueren Urteil des Landgerichts Köln beispielsweise ging es um die Verwendung eines NC-lizenzierten Bildes auf der Website eines öffentlichen Radiosenders. Das Gericht verurteilte den Sender zu einer Schadenersatzzahlung, weil es von einer kommerziellen Nutzung ausging, die gemäss NC-Lizenz verboten war.
Das Gericht ignorierte dabei allerdings Ziff. 4 Bst. b des Lizenztextes, gemäss der eine Nutzung dann kommerziell ist, wenn sie hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt. Der Radiosender hatte noch dargelegt, es liege keine kommerzielle Nutzung vor, weil seine Website unentgeltlich abrufbar sei, keine Werbung geschaltet werde und kein Sponsoring stattfinde. Dem wäre meines Erachtens angesichts des Lizenztextes zuzustimmen gewesen. Das Urteil war damit wohl falsch; die Verwendung hätte zugelassen werden sollen.  
Die vier Creative-Commons-Lizenzmodule mit ihren Piktogrammen und Abkürzungen

CC-BY-Symbol
Quelle: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Abkürzung CC-BY, von «created by»: Der Urheber muss bei allen Lizenzen immer genannt werden. Zudem sind der Werktitel und die verwendete Lizenz zu erwähnen. Wenn Platz ist, sollten Links auf das Originalwerk und auf die «License Deed» angegeben werden (vgl. Text).

Abkürzung CC-NC, für «non-commercial»: Die Verwendung zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Der Urheber stellt sein Werk nur für die nicht kommerzielle Nutzung zur Verfügung. Sobald damit direkt oder indirekt Geld verdient wird, muss man ihn um Erlaubnis bitten.

Abkürzung CC-ND, für «no derivatives»: Die Weiterverwendung ist nur in identischer Form erlaubt.

Abkürzung CC-SA, für «share alike»: Das Share-alike-Symbol besagt, dass bei der Weiterverwendung des Werkes wieder die gleiche Lizenz verwendet werden muss. Der Urheber kann damit z.B. bestimmen, dass zwar eine Abänderung erlaubt ist, aber kommerzielle Verwendungen weiterhin ausgeschlossen sind.
Dieser Text steht unter einer Creative Commons CC-BY Lizenz. Sie dürfen ihn vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten und öffentlich zugänglich machen.
Information
Über den Autor: Simon Schlauri
Prof. Dr. Simon Schlauri ist Partner von Ronzani Schlauri Anwälte, einer Zürcher Anwaltskanzlei, spezialisiert auf Informations-, Telekommunikations- und Technologierecht. Er lehrt als Titularprofessor an der Universität Zürich. Als Mitglied der Digitalen Gesellschaft und der Grünliberalen setzt er sich für ein freiheitliches Internetrecht ein. Simon Schlauri ist Mitglied des Team CC Schweiz und beantwortet Fragen zu CC unter info@creativecommons.ch.



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