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01.11.2016, 08:55 Uhr
Unverpixelte Fotos eines potenziellen Handy-Diebs auf Facebook hochladen: Darf man das?
Weil seinem Schwiegervater das Handy aus der Tasche geklaut wurde, stellte ein Berner SVP-Politiker dank einer Auto-Upload-Funktion Fotos der mutmasslichen Täterschaft auf Facebook.
In eine rechtlich heikle Situation begab sich letzte Woche der Berner SVP-Politiker Sacha Ruchti, wie der Blick berichtete. Weil seinem Schwiegervater auf einer Busfahrt das Handy aus der Tasche stibitzt wurde, machte er seinem Begehren nach schnellen Hinweisen auf die Täterschaft auf dem sozialen Netzwerk Luft. Dank einer aktiven Foto-Upload-Funktion (wahrscheinlich Google Fotos oder iCloud) konnte der Schwiegervater von Ruchti auf seinem PC Bilder ausmachen, die wahrscheinlich von den Dieben stammen. So fand er beispielsweise ein Snapchat-Foto eines Mädchens mit Hundeohren in der Bildersammlung. Mit den unverpixelten Fotos machte er darauf auf Facebook Jagd. Allerdings platzierte er unter seinem Post mit der Frage «Kennt jemand diese Leute auf den Bildern?» auch den Hinweis, dass es sich bei den Bildern nicht zwingend um die Täter handeln müsse, sondern vielleicht auch um Personen, welche die Täter kennen könnten.
Vorsichtsmassnahmen bei frisch aufgesetzten Smartphones
Gründe dürfte Ruchti dazu schon haben: Wem ein Smartphone abhanden kommt, will es um jeden Preis wiederfinden und bei einem Diebstahl die Täter schnell überführen können. Jedoch sollte man bedenken, dass eine Fahndung mit solchen Bildern auch einen Gegeneffekt bewirken kann. So könnten Diebe davon erfahren und die Spuren ihrer Tat verwischen. «Bei einem Smartphone, das gestohlen wurde oder verloren ging, ist kaum mit einer Öffentlichkeitsfahndung durch die Staatsanwaltschaft zu rechnen», sagt IT-Rechtsanwalt Martin Steiger auf Anfrage von PCtipp. Ob eine widerrechtliche Datenschutz- oder Persönlichkeitsverletzung vorliegt, liesse sich nur im Einzelfall und mit umfassender Kenntnis des Sachverhalts entscheiden. So könnte ein überwiegendes privates Interesse vorliegen. «Insofern kann ich nachvollziehen, dass versucht wird, die Personen auf den Bildern selbst zu identifizieren», so Steiger. Allgemein sei die Wortwahl wichtig. Denn bei einem verloren gegangenen Smartphone ist nicht in jedem Fall von einem Diebstahl auszugehen. Manchmal, so Steiger, tue man gut daran, die Polizei sogar ausdrücklich auf weitere Informationsquellen wie Standortdaten in Bildern aufmerksam machen. Dabei behilflich sein können Ortungsdienste wie «Find my iPhone».
Eine Sprecherin der Kantonspolizei Bern betonte gegenüber dem Blick, dass Ermittlungen grundsätzlich Sache der Strafverfolgungsbehörden seien. Die Polizei empfiehlt bei einem solchen Vorfall, Anzeige zu erstatten und allfälliges Bildmaterial der Polizei zur Verfügung zu stellen. Sacha Ruchti sagte der Zeitung, dass er sich des Risikos bewusst sei, dieses jedoch in Kauf nehme.
PCtipp rät: Aktivieren Sie bei jedem neuen Smartphone am besten gleich den Ortungsdienst. Wie das bei Android geht, erfahren Sie in diesem Tutorial. Die Anleitung zum Ortungsdienst des iPhones gibt es hier.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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