Busse 27.02.2020, 09:59 Uhr

Auch Stadt Zürich verteilt nur noch Bussen mit QR-Code

Ab Montag werden in der Stadt Zürich Bussen mit QR-Code versehen. Alternativ kann man auf eine Polizeiwache gehen oder warten, bis die Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein eintrifft.
(Quelle: Stadt Zürich)
Im Kanton St. Gallen ist es bereits soweit: Es werden nur noch Bussen mit QR-Code verteilt. Ein Einzahlungsschein oder eine Information für den Grund der Busse, fehlen auf dem Zettel. Am Montag, 2. März 2020, zieht die Stadt Zürich nach.
Die Gebüssten haben ab dann die Möglichkeit, den QR-Code mit der Kamera des Smartphones zu scannen und gelangen so direkt zum Onlinebussenschalter der Stadtpolizei Zürich, heisst es in einer Mitteilung.

Einwand erheben per Onlineschalter

Im Unterschied zum Kanton St. Gallen, wo man zwecks Einwand-Erhebung ein Formular ausdrucken und per Post einschicken muss, gibt es in der Stadt Zürich seit einiger Zeit den Onlinebussenschalter.

Wer den QR-Code scannt, gelangt direkt zum Onlinebussenschalter der Stadtpolizei Zürich. Sollten Sie mit der Busse nicht einverstanden sein, können Sie hier Einwand erheben oder mitteilen, wer mit dem betroffenen Fahrzeug zu dem Zeitpunkt unterwegs war. Laut einer Mitteilung ist es auch möglich, einen Einzahlungsschein mit Referenznummer zu bestellen.

Via Onlineportal kann mittels Kreditkarte, PostFinance oder Twint bezahlt werden. Nach wie vor ist es möglich – gegen Abgabe einer Quittung –, eine Busse direkt vor Ort oder in einer Polizeiwache der Stadtpolizei Zürich bar zu begleichen.

Die Informationen des Bussenportals sind in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.

Alternativen: Polizeiposten oder warten

Wie im Kanton St. Gallen können Personen, die beispielsweise kein Smartphone verwenden, entweder mit dem Zettel zu einem Polizeiposten gehen. Dort erfahren diese den Grund für und die Höhe der Ordnungsbusse. Ausserdem kann die Busse auch direkt dort bar bezahlt werden. Für Vollzeitarbeitende: In der Stadt Zürich gibt es fünf Regionalwachposten, die rund um die Uhr geöffnet sind (z.B. die Regionalwache City oder Wiedikon).

Oder man lässt die Zahlungsfrist von 30 Tagen verstreichen. Dann erhält man eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein per Post. Bei der Übertretungsanzeige handelt es sich um ein Formular, das man z.B. auch erhält, wenn man von einer Radarfalle geblitzt wird. Auf der Übertretungsanzeige sind die Bussennummer, das Kontrollschild sowie die Höhe der Busse zu finden.

Hinweis: Erst wenn die neue Zahlungsfrist dieses Einzahlungsscheins verstreicht, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Neues Ordnungsbussengesetz

Seit dem 1. Januar 2020 ist schweizweit das neue Ordnungsbussengesetz sowie die neue Ordnungsbussenverordnung in Kraft. Neu sind auch Ordnungsbussen ausserhalb des Strassenverkehrs möglich. Dabei geht es z.B. um Verstösse gegen das Binnenschifffahrtgesetz, das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Waldgesetz oder das Jagd- und Fischereigesetz.

Ab dem 2. März werden Ordnungsbussen von der StaPo Zürich nur noch elektronisch erfasst werden. Nebst Datenerfassungsgerät werden Übertretungen neu auch mittels einer Smartphone-App erfasst.


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