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06.06.2017, 09:15 Uhr
Facebook-User akzeptiert «Like»-Urteil nicht
Erstmals wurde in der Schweiz ein Mann verurteilt, der einen Facebook-Beitrag mit übler Nachrede geliked hat. Er zieht nun den Entscheid ans Obergericht des Kantons Zürich weiter.
Vor einer Woche wurde zum ersten Mal ein Schweizer vom Bezirksgericht Zürich wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt, weil er bei einem Facebook-Hassbeitrag auf den «Gefällt mir»-Knopf gedrückt hat (PCtipp berichtete). Die geliketen Facebook-Kommentare beinhalteteten ehrverletzende Äusserungen über Erwin Kessler, den Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken. Der Fall stiess weltweit auf mediales Echo. Mit der positiven Bewertung, so das Gericht, habe er die Äusserung befürwortet und dadurch auch weiterverbreitet.
Berufung von beiden Seiten möglich
Der Verurteilte hätte vor Gericht nachweisen müssen, dass die ehrverletzenden Äusserungen der Wahrheit entsprechen, und dass ernsthafte Gründe für den Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis bestünden. Dieser Nachweis sei dem Verurteilten nach Ansicht des Gerichts nicht gelungen.
Laut eines Berichts des Tages-Anzeigers hat der 45-Jährige den Fall inzwischen ans Obergericht des Kantons Zürch weitergezogen, wo der ganze Prozess gegen Ende Jahr neu aufgenommen werden könnte. Allerdings muss, um die Berufung zu begründen, noch die schriftliche Begründung des Schuldspruchs vorliegen. Die Staatsanwaltschaft könnte ebenfalls Berufung einreichen, weil sie ursprünglich einen Strafantrag von 80 Tagessätzen erwirken wollte. Man kann aber davon ausgehen, dass sie nur auf die Bestätigung des Urteils des Zürcher Bezirksgerichts warten wird.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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