News
11.05.2015, 07:35 Uhr
Bundesanwaltschaft führt Pilotverfahren gegen Kreditkartenbetrüger
Bei der Bundesanwaltschaft (BA) sind in den letzten Jahren über 240 Strafanzeigen wegen Cybercrime eingegangen. Und es werden immer mehr.
Wegen Diebstahls von Kreditkartendaten im Internet sind in den letzten Jahren 240 Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft (BA) eingegangen. Die sogenannten Phishing-Anzeigen werden wöchentlich mehr. Die BA setzt auf Prävention und Abschreckung.
«Ich habe entschieden, dass wir in zwei Pilotfällen umfangreiche Ermittlungen einleiten», sagte Bundesanwalt Michael Lauber in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». «In den übrigen Fällen leiten wir erste Schritte ein und verwalten sie sauber.» Der Aufwand für die strafrechtliche Aufarbeitung von Phishing-Vergehen sei «unverhältnismässig gross».
Nur zwei Ermittlungsfälle
«Cybercrime hat eine völlig neue Dimension», sagte Lauber. Täter würden sich nicht an Landesgrenzen halten, die Strafverfolgung dagegen sei nach dem Territorialitätsprinzip organisiert. Zudem würden die Kriminellen sehr schnell und unter wechselnden Identitäten arbeiten.
In einem der beiden konkreten Fälle seien 2014 zwei Hauptverdächtige in Thailand verhaftet worden. Sie sitzen nun in der Schweiz in U-Haft. Ihnen und drei Mitbeschuldigten wird Phishing zu 30'000 Kreditkarten vorgeworfen, wovon 1200 Schweizer Kunden betroffen sind. «Allein hier beläuft sich der Schaden auf 2,7 Mio Franken.»
Dass lediglich in zwei Fällen ermittelt wird, begründet Lauber mit den begrenzten Ressourcen der BA. Es sei daher «nicht ausgeschlossen», dass Dutzende Phishing-Täter unbehelligt blieben.
Zuständigkeitsbereich geklärt
Lauber führt weiter ins Feld, dass es in keinem Gesetz stehe, wer in der Schweiz für die Verfolgung der Internetkriminalität zuständig sei. Laut einem Entscheid des Bundesstrafgerichts aus dem Jahr 2013 muss die BA bei Phishing-Fällen ermitteln.
Er habe sich am letzten Montag mit den zuständigen kantonalen Behörden auf eine vorläufige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen geeinigt. Diese präzisiere die Umsetzung der besagten Gerichtsentscheide. So bearbeite die BA künftig drei Phänomene von Cybercrime, in erster Linie Phishing. Im Verlaufe des Jahres werde er nun vier Stellen für Phishing-Spezialisten ausschreiben, die ihm vom Parlament bewilligt worden waren.
Angesprochen auf das Problem der Cyberspionage in der Schweiz sagte Lauber, es lägen der BA-Anzeigen vor wegen verbotener politischer oder militärischer Spionage durch Hackerangriffe anderer Geheimdienste. «Und wenn es Anzeigen und konkrete Hinweise gibt, nimmt die Bundesanwaltschaft Ermittlungen auf.» Näheres sagte er nicht dazu.
Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.