ComCom 23.12.2024, 15:43 Uhr

Swisscom muss Zero-Settlement-Peering mit Init7 betreiben

Am 19. Dezember 2024 verfügte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Verfahren «Interconnect Peering» von Init7 gegen Swisscom und gab damit dem Gesuch vom 28. März 2013 von Init7 statt.
(Quelle: Init7)
Am 19. Dezember 2024 verfügte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Verfahren «Interconnect Peering» von Init7 gegen Swisscom und gab damit dem Gesuch vom 28. März 2013 von Init7 statt. Swisscom wird verpflichtet, auf Basis eines sogenannten Zero-Settlement-Peerings Interkonnektionen mit Init7 zu betreiben. Das Verfahren dauerte ungewöhnlich lang und umfasste zwei Marktuntersuchungen des BAKOM, mehrere Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO), eine Stellungnahme des Preisüberwachers sowie je ein Parteigutachten von Init7 und Swisscom.
2018 hatte die ComCom noch gegen Init7 entschieden, doch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hob die damalige Verfügung im April 2020 auf und schickte den Fall zur Neubeurteilung an die ComCom zurück. Mit dem vorliegenden Entscheid, der sich auf Artikel 11 des Fernmeldegesetz FMG stützt, verfügt erstmals ein europäischer Telekom-Regulator über Internet-Peering. Der Entscheid wird in der Branche im In- und Ausland Wellen schlagen. Im Verlauf des Verfahrens zeigte sich nämlich, dass Swisscom zusammen mit der Deutschen Telekom ein Kartell gebildet hat, um von Content-Anbietern Zahlungen zu erzwingen. Internet-Provider verfügen über ein technisches Monopol des Zugangs zu ihren Endkunden. Swisscom fungierte quasi als Türsteher; nur wer «genug» zahlte, konnte Traffic (z.B. Video-Streaming) zu ihren Endkunden senden (siehe Schema, gelb markiert ist der durch Swisscom kontrollierte Zugang).

Die Verfügung der ComCom umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Swisscom hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Allerdings scheinen die Chancen auf ein Urteil im Sinne der Swisscom sehr gering, da das BVGer bereits im April 2020 in dieser Sache zugunsten von Init7 entschieden hat.

Weiterführende Dokumente

Verfügung der ComCom (90 Seiten):



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.