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16.10.2015, 09:52 Uhr
Deutscher Zoll hat Stempel wieder ausgepackt
Nur ein kurzes Zwischenspiel: Die neue deutsche Zollregelung ist bereits wieder Geschichte. Die Mehrwertsteuer kann nun wieder zurückgefordert werden.
Vor rund einem Monat gelangte diese Mitteilung an die deutschen Zollstellen: Die deutsche Bundesfinanzdirektion in Hamburg habe beschlossen, Onlinekäufern aus dem Ausland die Rückvergütung der Mehrwertsteuer ab sofort zu verweigern. Als Grund dafür führte die deutsche Bundesfinanzdirektion an, dass die Einkäufe ja nicht in Deutschland gemacht worden seien und somit auch kein Anspruch auf eine Rückvergütung bestehe.
Dies hat sich aber nun einen Monat später schon wieder erledigt. Bestellungen, die an eine deutsche Lieferadresse geliefert und dann ins Ausland ausgeführt werden, stempelt der deutsche Zoll wieder ab - somit erhalten ausländische Käufer die Mehrwertsteuer zurück. Das Hauptzollamt in Lörrach gab gegenüber 20 Minuten an, dass die Bundesfinanzdirektion ihre Meinung geändert habe.
Allerdings können nur die jeweiligen Händler die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen und diese dann als Rabatt an ihre Kunden weitergeben, sind dazu aber nicht verpflichtet.
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