News 25.05.2010, 08:39 Uhr

Swisscable verklagt Swisscom

Indem die Swisscom in Städten wie Zürich und Winterthur beim Glasfaserbau mit den städtischen Werken kooperiert, verschafft sie sich einen Vorteil. Gemäss Swisscable ist dieses Vorgehen aber wettbewerbsrechtlich fragwürdig.
Swisscable hat diesbezüglich bereits Anzeige bei der Wettbewerbskommission erstattet. Der Verband befürchtet, dass sich der Telekomriese einen Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Allgemeinheit verschafft.
Ausschlaggebend für die Anzeige ist die Kooperation in St. Gallen. Die St. Galler Stadtwerke haben ursprünglich ein günstiges Ein-Faser-Netz geplant. Gemäss Swisscable habe die Swisscom danach mit dem Bau eines Konkurrenznetzes gedroht. Jetzt wird St. Gallen ein Vier-Faser-Netz, wobei die Swisscom eine oder zwei Fasern zur exklusiven Nutzung bekommt. St. Gallen habe dafür einen Kredit von 78 Millionen Franken genehmigt.
Ungleiches Verhältnis
Für die Swisscom fallen die Risiken, da sie sich an den Investitionskosten «nur» beteiligt, dann aber als Konkurrenzanbieter zu den St. Galler Stadtwerken auftritt. Diese hingegen tragen das volle Risiko – auf Kosten der Steuerzahler.
Die Weko soll nun abklären, ob die Swisscom ihre Marktmacht missbraucht hat und ob unzulässige Abreden bezüglich der Glasfaserangebote getroffen wurden.



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