PCtipp-Supportstudie 2021: Wer hat wie abgeschnitten?
Garantie & Rückerstattung
Die Frage, ob man für eine zeitliche Verlängerung der Garantie mehr Geld bezahlen würde, bejahen 27 Prozent in unserer Umfrage, also weniger als ein Drittel. 60 Prozent sehen keinen Bedarf, mehr Geld dafür zu zahlen, Grafik 3.
Bei den Befürwortern sind 35 Prozent bereit, zwischen 21 und 50 Franken für eine Garantieverlängerung zu bezahlen. Bei der Art der Garantieerweiterung liegt bei der Mehrheit der Befragten (64 Prozent) der Fokus auf der längeren Garantiedauer. Am Zweitwichtigsten ist eine schnellere Unterstützung im Supportfall in Form eines raschen Austauschs (zum Beispiel innerhalb von 24 Stunden).
Dafür würden sich 33 Prozent der Studienteilnehmer entschliessen. Ganz genau hinschauen sollten Käufer bei den Garantieleistungen. Zwar hat eine Ware ab Kaufdatum eine Garantiedauer von zwei Jahren. Unterschiedlich ist die Qualität: Beim Zusatz «Send In» oder «Bring In» muss das kaputte Gerät an eine hinterlegte Adresse versendet werden.
Bei der «Pick up»-Garantie wird das defekte Gerät nach Absprache per Telefon oder E-Mail abgeholt. Das kann sich auszahlen, wenn es sich um grosse oder auch schwere Geräte wie einen Fernseher oder ein Laser-Multifunktionsgerät handelt. Die Händler Brack.ch oder Digitec haben zudem die Angebote weiter ausgebaut, bei denen es sich um «Geprüfte Retouren oder «Gebrauchte Elektronikprodukte» handelt. Der kleine, aber feine Unterschied zu neuen Produkten: Bei Digitec gibt es bei solcher Ware lediglich ein Jahr Bring-In-Garantie.
Die Händler bieten oft auch ein Rückgaberecht an. Hier lohnt sich ein «zweiter Blick». Denn im Unterschied zu anderen europäischen Ländern wie zum Beispiel Deutschland gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Regelung, die es Ihnen ermöglicht, den Umtausch eines Produkts oder die Rückerstattung des Kaufpreises einzufordern. Immerhin: Einige Händler bieten die Möglichkeit, ein gekauftes Produkt innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben oder umzutauschen.
Allerdings ist diese Rückgabe von Produkten an bestimmte Richtlinien geknüpft. Dazu muss bei der Rückgabe meistens die Verpackung (unversehrt) vorhanden sowie auch das Zubehör komplett sein. Zudem ist ein voller Rückerstattungswert vielfach daran geknüpft, dass die Produktverpackung noch verschlossen und unbeschädigt ist. Die Rücksendekosten gehen generell zulasten des Absenders – also des Käufers.
Anders sieht es aus, wenn ein Produktdefekt vorliegt. Beispielsweise, wenn Sie einen Drucker kaufen, dieser sich aber nicht bedienen lässt, weil dessen Anschlüsse nicht ordnungsgemäss funktionieren. Bemerkt der Käufer den Defekt, sollte er dies sofort reklamieren. Grosse Händler und Hersteller führen für solch einen Reklamationsgrund zudem die wichtige Garantieleistung namens «Tod bei Erhalt» (DOA = Dead On Arrival).
Innerhalb einer angegebenen Zeitfrist erhält der Käufer einen Ersatz für das kaputte Gerät. Detaillierte Information zum Vorgehen und Ablauf finden sich immer in den AGB des Onlinehändlers. Unser Tipp: Unter dem PCtipp-Link go.pctipp.ch/972 lesen Sie, welche Rechte Sie bei der Garantiedauer und Gewährleistung haben. Zudem finden Sie in dem Artikel auch Informationen, um ein Ersatzgerät oder auch eine Rückerstattung zu erhalten.
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