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09.09.2010, 08:14 Uhr
Logistep: Jagd auf Datensammler beendet
Das Unternehmen Logistep ermittelt in Tauschbörsen die IP-Adressen von Filesharern, die illegal Musik und Filme zur Verfügung stellen. Zu Unrecht, wie das Schweizer Bundesgericht entschieden hat.
Hintergrund: Logistep ermittelt in Peer-to-Peer-Netzwerken die IP-Adressen von jenen Surfern, die Lieder und Filme anbieten, ohne im Besitz des Urheberrechts zu sein. Diese Daten übergibt Logistep an die Rechteinhaber, die daraufhin Anzeige (strafrechtliche Angelegenheit) erstatten. Durch die Akteneinsicht erfahren die Rechteinhaber Name und Adresse zur jeweiligen IP-Adresse. Damit können sie eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz anstossen.
Der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür forderte von Logistep, dass das Unternehmen seine Nachforschungen in Peer-to-Peer-Netzwerken einstellt, da die rechtliche Basis zum Ausspionieren privater Daten fehle. Logistep sammelte weiter Daten. Daraufhin folgte im Mai 2009 ein Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht. Logistep gewann, der EDÖB verlor; mit der Begründung: Das Urheberrecht der Besitzer der Files sei höher zu gewichten als das Recht auf Schutz der persönlichen Daten des illegalen Filesharers.
Aktuelles Urteil ganz anders
Mit diesem Urteil nicht zufrieden, zog der EDÖB den Fall vor das Bundesgericht. Gestern wurde das Urteil gefällt: IP-Adressen sind Personendaten und fallen somit unter das Datenschutzgesetz. Es ist unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen.
Was das Urteil bedeutet
Das bedeutet, dass Logistep auf Schweizer Boden im Bereich des Urheberrechts keine Daten mehr sammeln darf. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, seine Piratenjagd nach Deutschland zu verlegen.
Was das Urteil nicht bedeutet
Auf keinen Fall bedeutet das Urteil, dass das Offerieren von urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt ist. Der Daten-Download an sich bleibt straffrei. Die Weitergabe von Files ist jedoch nicht erlaubt und somit eine Straftat. In Peer-to-Peer-Tauschbörsen werden Files automatisch vervielfältigt.
Aktuelles Urteil ganz anders
Mit diesem Urteil nicht zufrieden, zog der EDÖB den Fall vor das Bundesgericht. Gestern wurde das Urteil gefällt: IP-Adressen sind Personendaten und fallen somit unter das Datenschutzgesetz. Es ist unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen.
Was das Urteil bedeutet
Das bedeutet, dass Logistep auf Schweizer Boden im Bereich des Urheberrechts keine Daten mehr sammeln darf. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, seine Piratenjagd nach Deutschland zu verlegen.
Was das Urteil nicht bedeutet
Auf keinen Fall bedeutet das Urteil, dass das Offerieren von urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt ist. Der Daten-Download an sich bleibt straffrei. Die Weitergabe von Files ist jedoch nicht erlaubt und somit eine Straftat. In Peer-to-Peer-Tauschbörsen werden Files automatisch vervielfältigt.
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