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Lesedauer 3 Min.

Teil 2: Garantien und Rechte beim Gerätekauf – wann gilt was? | PCtipp-Lifehack

Der zweite Teil unserer Rechte & Pflichten-Serie beim Kauf elektronischer Geräte. Was ist eine Garantieunterbrechung? Wie lange darf die Reparatur dauern? Und: Muss die Originalverpackung da sein? PCtipp erklärt.
© (Quelle: Pixelio / PCtipp.ch)

Im zweiten Teil unserer Rechte & Pflichten-Serie erklärt Daniel Bader neue Begriffe, wie etwa Garantieunterbruch. Was ist das? Auch wie lange eine Reparatur dauern darf und warum Kunden eigentlich viel mehr dürfen, als Händler und Hersteller uns teilweise glauben machen wollen.

Zum ersten Teil geht es hier entlang, ebenfalls mit Video & Text.

Hinweis: Eine Textfassung des Video-Inhalts finden Sie auf der nächsten Seite.

Häufig gestellte Fragen zu Garantiefällen in der Praxis

PCtipp-Hardware-Chef Daniel Bader beantwortet häufig gestellte Fragen zu Garantiefällen in der Praxis.

Dies ist der zweite Teil. Zum Teil 1 geht es hier lang, ebenfalls mit Text und Video.

Was, wenn Ihr Gerät zu einem Garantiefall wird? Welche Rechte haben Sie? Das klären wir jetzt in diesem Lifehack rund um die Garantie, Teil 2.

Frage 1: Haben Sie bei einem Defekt Anrecht auf ein neues Gerät?

Antwort: Das kommt drauf an! Auf jeden Fall stehen grundsätzlich drei Optionen zur Diskussion: Preisnachlass, Geld zurück oder ein gleichwertiges neues Ersatzprodukt.

Das Problem liegt allerdings im Detail. Etwa in den AGB des Händlers kann festgelegt sein, dass er vom Recht Gebrauch macht, es zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Kommt es zum Kauf, sind Sie an diesen Vertrag gebunden. Das heisst: Sie überlassen ihm das defekte Gerät zur Reparatur. Dies dauert für gewöhnlich länger als ein direkter Austausch, sodass Sie unter Umständen ein paar Wochen auf das Gerät verzichten müssen. Das kann nervig sein.

Frage 2: Darf der Händler ein Gerät bei wiederholten Defekten beliebig oft reparieren lassen?

Antwort: Nein. Beim dritten Defekt desselben Gerätes innerhalb der Garantiezeit können Sie darauf pochen, ein gleichwertiges Ersatzgerät zu erhalten, alternativ treten Sie komplett vom Kaufvertrag zurück.

Frage 3: Läuft die Garantiedauer eigentlich trotz des Defektes weiter?

Antwort: Nicht, während Sie auf die Reparatur warten. Sobald Sie den Defekt dem Händler melden, wird die Garantiedauer unterbrochen und läuft erst dann wieder weiter, wenn das reparierte Gerät zurück bei Ihnen ist.

Wenn übrigens defekte Teile ausgetauscht wurden, sind diese davon nicht betroffen. Das heisst: Auf diese Teile haben Sie wieder die volle Garantie (meist zwei Jahre).

Frage 4: Ist die Garantie eigentlich an irgendetwas, wie zum Beispiel die Originalverpackung gekoppelt?

Antwort: Nein. Die Garantie betrifft das Gerät, unabhängig von der Verpackung. Geht ein Gerät während der Garantiezeit (ohne Ihr Verschulden) kaputt, können Sie es reparieren lassen.

Frage 5: Wer hat eigentlich recht, wenn das Gerät kaputt ist und der Verkäufer sagt, es sei Ihre Schuld?

Antwort: Das ist so geregelt, dass derjenige, der darauf pocht, die Beweislast führen muss. Fragen Sie also nach, verlangen Sie Beweise dafür, dass der Defekt durch Ihr Verschulden zustande kam. Kann der Händler dem nicht nachkommen, haben Sie wieder Oberwasser. Holen Sie sonst auch noch eine Zweitmeinung bei einem anderen Händler oder bei einer anderen Fachperson ein.

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