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Lesedauer 3 Min.

Vorsicht beim Kauf der E-Autobahnvignette

Bei der Erneuerung der Autobahnvignette kann zwischen einer Klebevignette und einer E-Vignette gewählt werden. Gerade beim Kauf Letzterer ist jedoch besondere Achtsamkeit geboten, da Betrüger es auf die Kreditkartendaten ahnungsloser Käufer abgesehen haben.

Die Fake-Suchresultate

© (Quelle: Cybercrimepolice)

cybercrimepolice.ch der Kantonspolizei Zürich muss wieder eine Warnung aussprechen. Dieses Mal geht es um Phishing im Zusammenhang mit der E-Autobahnvignette.

Bei der Erneuerung der Autobahnvignette kann zwischen einer Klebevignette und einer E-Vignette gewählt werden. Gerade beim Kauf Letzterer ist jedoch besondere Achtsamkeit geboten, da Betrüger es auf die Kreditkartendaten ahnungsloser Käufer abgesehen haben.

Die Betrugsmasche

Für die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden, die in Form einer Vignette erhoben wird. Seit August 2023 können Abgabepflichtige diese auch digital als E-Vignette erwerben.

Dies machen sich die Cyberkriminellen zu Nutze, indem sie gefälschte Websites erstellen, um sensible Daten oder Geld von ahnungslosen Käufern zu erlangen.

Anlässlich der Online-Suche nach dem Begriff «Autobahnvignette» kann es vorkommen, dass bei Google oder einer anderen Suchmaschine an erster Stelle keine regulären Suchergebnisse, sondern Werbung (Google Ads) angezeigt wird. Diese Anzeigen können von inoffiziellen und deutlich teureren Anbietern stammen. Im schlimmsten Fall handelt es sich um Werbung von Betrügern, die gefälschte Websites betreiben und versuchen, die Kreditkartendaten potenzieller Opfer zu phishen.

Screenshot Fake-Website

© Quelle: Cybercrimepolice

Was muss ich tun

  • Überprüfen Sie in der Google-Suche, was Ihnen als Ergebnis angezeigt wird.
  • Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
  • Leiten Sie potenzielle Betrugs-Websites an Cybercrimepolice.ch weiter.
  • Kaufen Sie die E-Vignette nur im offiziellen Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG: www.e-vignette.ch.

Ich habe meine Daten preisgegeben

  • Informieren Sie umgehend Ihr Finanzinstitut und lassen Sie die involvierten Bank-/Debitkarten sperren.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.

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