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Umsetzung des Urteils zur Funk- und Kabelaufklärung beschleunigt

Der Bundesrat wird dem Parlament die überarbeiteten Rechtsgrundlagen zur Funk- und Kabelaufklärung zusammen mit den übrigen Bestimmungen im Zusatzpaket zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) vorlegen.
© NDB

Dies ist möglich, weil die Arbeiten zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts weit fortgeschritten sind. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 informiert.

Mit Urteil vom 19. November 2025 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die heutige Regelung der Funk- und Kabelaufklärung im Nachrichtendienstgesetz nicht mehr allen Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Bundesverfassung entspricht. Es räumte dem Gesetzgeber eine Frist von fünf Jahren ein, um einen konformen Zustand herzustellen. Im Januar 2026 stellte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Umsetzung in einem eigenen Revisionspaket in Aussicht, hielt aber fest, dass es nach Möglichkeit eine beschleunigte Umsetzung anstreben werde.

Der NDB hat die Arbeiten am Entwurf der überarbeiteten Rechtsgrundlagen zur Funk- und Kabelaufklärung vorangetrieben. Die Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten. Deshalb können dem Parlament die revidierten Rechtsgrundlagen zur Funk- und Kabelaufklärung zusammen mit den übrigen Inhalten des Zusatzpakets vorgelegt werden.

Diese zeitliche Synchronisation der beiden Teile beschleunigt die Umsetzung der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts. Dies ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage im Interesse des VBS und des NDB. Die Funk- und die Kabelaufklärung sind für den NDB zentrale Instrumente zur Wahrung der Sicherheit der Schweiz.

Die Eröffnung der Vernehmlassung zum Zusatzpaket ist für Oktober 2026 geplant.

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