Wir haben ein Recht auf Datenschutz

Sicherheit im Mailverkehr, Fazit

(Un-)sicherer Mailverkehr
Ein Thema, das uns alle betrifft, ist der Mailverkehr. Wie sicher ist er denn nun und was gilt es zu beachten? René Huber schreibt in seinem Jahresbericht, dass Mailverkehr ausserhalb des Firmennetzwerks grundsätzlich nicht sicher ist. Immer wieder kommt es vor, dass Verwaltungsstellen sensible Personendaten unverschlüsselt an andere Stellen ausserhalb des sicheren Netzes verschicken. Da die Technik für verschlüsselten Mailverkehr im Alltag noch wenig verbreitet ist, sollten vertrauliche Inhalte wie Personendaten zumindest in verschlüsselten Dokumenten verschickt werden. Die Verschlüsselung sollte dabei mindestens 128 Bit stark und das Passwort mindestens 8 Zeichen lang sein sowie Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Ausserdem empfiehlt der Datenschützer, das entsprechende Passwort auf einem anderen Kanal an den Adressaten zu schicken.
Für kantonale Angestellte gilt zudem: Mails mit persönlichem Inhalt, die an eine bestimmte Amtsstelle verschickt wurden, dürfen nicht einfach ohne Weiteres an andere Amtsstellen weitergeleitet werden. Auch zwischen den verschiedenen Amtsstellen gilt das Amtsgeheimnis.
Das Recht beanspruchen
Auch wenn hier nur einige ausgewählte Beispiele genannt wurden: Datenschutz betrifft uns alle und wir sollten uns immer bewusst sein, dass wir ein Recht darauf haben zu wissen, wer unsere Daten sammelt und was mit ihnen passiert. Gerade öffentliche Verwaltungen haben Zugriff auf unzählige persönliche Daten und legen mit deren Umgang nicht immer die nötige Sorgfalt an den Tag. Der Tätigkeitsbericht aus dem Kanton Zug zeigt: Man kann, darf und soll sich gegen willkürliche Verbreitung oder Veröffentlichung von Personendaten wehren.



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