News 24.03.2011, 12:31 Uhr

Wir haben ein Recht auf Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug weist in seinem Tätigkeitsbericht auf verschiedene Fälle aus der Praxis hin und gibt Tipps für mehr Sicherheit und Persönlichkeitsschutz.
Die meisten denken beim Stichwort Datenschützer in erster Linie an Hanspeter Thür, den eidgenössischen Datenschützer, der rechtliche Schritte gegen Google Street View unternahm. Doch Datenschutzbeauftragte gibt es in jedem Kanton und das Thema Datenschutz sollte uns alle beschäftigen, gerade in Zeiten von Web 2.0 und Facebook.
Fälle aus der Praxis
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug, Dr. René Huber, hat in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht einige interessante Fakten und Fälle aus der Praxis zu Wort gebracht. Es existieren im Innerschweizer Kanton gemäss dem Bericht fast 1500 verschiedene Datensammlungen über die Einwohnerinnen und Einwohner. Jeder Bürger hat das Recht zu erfahren, welche Datensammlungen über ihn existieren und kann dieses auch einfordern.
Die Praxisbeispiele lassen aufhorchen: So veröffentlicht der Kanton Zug beispielsweise die Grundbuchdaten sämtlicher Liegenschaften inklusive detaillierter Pläne und Luftbilder zu allen Grundstücken und Gebäuden im Internet, frei zugänglich für alle. Die Grundeigentümer werden dabei mit Namen und Adresse erwähnt. Diese Praxis widerspricht der gesetzlichen Grundlage, wie der Datenschützer schreibt.
Eine bekanntere Tatsache dürfte sein, dass das Strassenverkehrsamt die Adressen aller Fahrzeughalter im Internet veröffentlicht – eine Sperrung dieser Daten ist möglich, muss aber ausdrücklich verlangt werden.
Oder wie würde es Ihnen gefallen, wenn ohne Ihr Wissen Fotos von Ihrem Kind in Kindergartenalter auf einer Schulwebsite erscheinen würden? Ohne elterliche Zustimmung ist dies nicht erlaubt.
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Sicherheit im Mailverkehr, Fazit

(Un-)sicherer Mailverkehr
Ein Thema, das uns alle betrifft, ist der Mailverkehr. Wie sicher ist er denn nun und was gilt es zu beachten? René Huber schreibt in seinem Jahresbericht, dass Mailverkehr ausserhalb des Firmennetzwerks grundsätzlich nicht sicher ist. Immer wieder kommt es vor, dass Verwaltungsstellen sensible Personendaten unverschlüsselt an andere Stellen ausserhalb des sicheren Netzes verschicken. Da die Technik für verschlüsselten Mailverkehr im Alltag noch wenig verbreitet ist, sollten vertrauliche Inhalte wie Personendaten zumindest in verschlüsselten Dokumenten verschickt werden. Die Verschlüsselung sollte dabei mindestens 128 Bit stark und das Passwort mindestens 8 Zeichen lang sein sowie Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Ausserdem empfiehlt der Datenschützer, das entsprechende Passwort auf einem anderen Kanal an den Adressaten zu schicken.
Für kantonale Angestellte gilt zudem: Mails mit persönlichem Inhalt, die an eine bestimmte Amtsstelle verschickt wurden, dürfen nicht einfach ohne Weiteres an andere Amtsstellen weitergeleitet werden. Auch zwischen den verschiedenen Amtsstellen gilt das Amtsgeheimnis.
Das Recht beanspruchen
Auch wenn hier nur einige ausgewählte Beispiele genannt wurden: Datenschutz betrifft uns alle und wir sollten uns immer bewusst sein, dass wir ein Recht darauf haben zu wissen, wer unsere Daten sammelt und was mit ihnen passiert. Gerade öffentliche Verwaltungen haben Zugriff auf unzählige persönliche Daten und legen mit deren Umgang nicht immer die nötige Sorgfalt an den Tag. Der Tätigkeitsbericht aus dem Kanton Zug zeigt: Man kann, darf und soll sich gegen willkürliche Verbreitung oder Veröffentlichung von Personendaten wehren.



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