Kill-Switch auch in der Schweiz?
Notrecht
Notrecht
Wäre eine solche Situation auch in der Schweiz denkbar? Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Schweiz – etwa im Gegensatz zum östlichen Nachbarland Österreich – keine gesetzliche Regelung kennt, die einen Kill-Switch festlegt. Deborah Murith, Pressesprecherin des Bakom, bestätigte gegenüber Computerworld, dass es in bestehenden Gesetzen keinen solchen Passus gibt. Auch Danièle Bersier von der Bundespolizei sieht keine direkte Handhabe des Bundesrats und verweist auf den Artikel 185 der Bundesverfassung (äussere und innere Sicherheit), der das Notrecht festlegt. Der Bundesrat könnte somit via Notrecht eine Kappung des Netzes veranlassen.
Schweizer Kill-Switch ist möglich
«Grundsätzlich ist ein "Kill-Switch" in der Schweiz möglich», führt Thomas Dübendorfer, Präsident der Information Security Society Switzerland (ISSS), aus. In der Schweiz ist die Stiftung Switch für die Vergabe und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Domain Names zuständig. Kappt Switch ihren Haupt-DNS, so wären nach einer gewissen Zeit keine Webseiten in der Schweiz mit der Endung .ch via die normalen, sprechenden URLs aufrufbar.
Genau gleich wie in Ägypten sind auch die Schweizer Provider via Peering-Points untereinander und mit dem Ausland verbunden. Jeder grosse Provider in der Schweiz unterhält ein paar Peering-Points, um den Datenstrom ins Ausland via dem beschriebenen Border Gateway Protokoll (BGP) zu gewährleisten. Falls der Bundesrat via Notrecht eine Abschaltung dieser Peering-Points verfügt, sieht Dübendorfer die Provider verpflichtet, dem auch Folge zu leisten.
Autor(in)
Marcel
Hauri
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