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14.03.2014, 11:58 Uhr
Neue Vertragsklauseln für Orange, Sunrise und Swisscom
Für Schweizer Handy-Nutzer gibt es gerechtere Vertragsklauseln. Unter anderem dürfen sie ihr Abo kündigen, wenn die Anbieter die Preise, Geschwindigkeit oder Netzabdeckung ändern.
Die Schweizer Konsumentenschützer und die Zeitschrift «Beobachter» haben für Handy-Nutzer in der Schweiz gerechtere Vertragsklauseln erwirkt. Nach Androhung einer Klage ändern Orange, Sunrise und Swisscom das Kleingedruckte zugunsten der Telefonierenden.
Neu können Kundinnen und Kunden ihr Handy-Abo kündigen, wenn ein Anbieter Preise, Geschwindigkeit, Bandbreite oder Netzabdeckung zu ihrem Nachteil verändern, wie die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen am Donnerstag mitteilte.
Keine automatischen Vertragsverlängerungen mehr
Auch dürfen die Telekommunikationsunternehmen den Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn die Mindestvertragsdauer ohne Kündigung abgelaufen ist. Neu können Verträge nach der Mindestvertragsdauer monatlich gekündigt werden. Swisscom kennt diese Regelung seit 2011, Orange und Sunrise ziehen nun nach.
Und bei der Werbung mit unlimitierten Angeboten, die unter bestimmten Bedingungen limitiert werden, wollen die Unternehmen neu klarer kommunizieren und auf eine täuschende Werbung verzichten.
Neues Gesetz macht es möglich
«Damit ist ein erster wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Konsumentenrechte im Telekommunikationsmarkt erreicht», schreibt die Allianz. Sie hatte die drei Anbieter auf dem Mobiltelefonmarkt Ende Januar auf Basis des geänderten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt und gefordert, dass missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst werden.
Handlungsfrist bis Ende Februar
Das UWG verbietet Vertragsklauseln, die zum Nachteil der Konsumierenden «ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen».
Die Allianz räumte Orange, Sunrise und Swisscom eine Handlungsfrist bis Ende Februar ein, bevor sie wegen Verletzung von Artikel 8 des Gesetzes Klage einreichen werde.
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Umsetzung im Gang
Orange änderte die AGBs am 1. März 2014
Nun haben die Konsumentenschützer «einen grossen Erfolg mit kleinen Schönheitsfehlern erzielt», wird Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, im «Beobachter» zitiert. Orange hat die wichtigsten Punkte bereits per 1. März in Kraft gesetzt. Gleichzeitig seien die AGB vereinfacht und von vier Seiten auf eine Seite reduziert worden, erklärte Orange-Sprecherin Therese Wenger auf Anfrage.
Sunrise publiziert neue AGBs im zweiten Quartal
Sunrise publiziert seine neuen AGB im zweiten Quartal des Jahres mit der Lancierung neuer Produkte. Die Forderungen würden darin umgesetzt, sagte Sprecher Roger Schaller. Zum Teil wird Sunrise nach eigenen Angaben sogar weiter gehen, als die Konsumentenschützer verlangt haben.
Swisscom will die Umsetzung noch kommentieren. Sprecher Christian Neuhaus erklärte jedoch, dass keine der kritisierten Klauseln juristisch anfechtbar sei. Dennoch habe Swisscom an der Diskussion teilgenommen.
Anbieter unter Beobachtung
Die Allianz der Konsumentenschützer-Organisationen lässt keinen Zweifel daran, dass sie das Kleingedruckte der Mobilfunkanbieter weiterhin genau unter die Lupe nehmen und seine Anwendung genau verfolgen wird.
Gleichzeitig verweist die Allianz auf weitere grosse Baustellen bei der Mobiltelefonie. So etwa die Kosten bei Gesprächen im Ausland, dem Roaming oder die hohen Tarife in der Schweiz. Deshalb spricht die Allianz derzeit von einem «ersten Erfolg».
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