Google-Autos fotografieren fürs Archiv
Die neu gemachten Bilder wird der Konzern vorerst ...
Die neu gemachten Bilder wird der Konzern vorerst aber nicht publizieren. Gemäss einer Vereinbarung mit dem Edöb «darf Google zwar Aufnahmen machen, diese aber nicht vor dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufschalten oder für personenbezogene Zwecke und Produkte verwenden», sagt Francis Meier vom Edöb zu IDG. Daher habe man auch nichts gegen die jetzige Wiederaufnahme der Street-View-Fahrten einzuwenden.
Tourismus setzt auf Google
Der Suchmaschinenriese betont, wie beliebt Google Street View in der Schweiz ist. So hätte eine repräsentative Umfrage im Oktober 2009 ergeben, dass über 80 Prozent der Google-Street-View-Anwender den Dienst auch künftig nutzen möchten. Ausserdem ist der Konzern überzeugt, «dass Google Street View den Schweizer Gesetzen entspricht», erklärt Unternehmenssprecher Matthias Meyer.
Der Suchmaschinenriese betont, wie beliebt Google Street View in der Schweiz ist. So hätte eine repräsentative Umfrage im Oktober 2009 ergeben, dass über 80 Prozent der Google-Street-View-Anwender den Dienst auch künftig nutzen möchten. Ausserdem ist der Konzern überzeugt, «dass Google Street View den Schweizer Gesetzen entspricht», erklärt Unternehmenssprecher Matthias Meyer.
Zahlreiche helvetische Unternehmen hätten das Produkt bereits in ihre Webseiten eingebaut. So meint etwa Thomas Winkler, Mitglied der Geschäftsleitung von Schweiz Tourismus, dass Street View wichtig für den helvetischen Fremdenverkehr ist. «Seit Street View veröffentlicht worden ist, wurden wir mit positivem Feedback von unseren lokalen Tourismuspartnern überhäuft, die dank Street View ihr Angebot präsentieren können», sagt Winkler. Ob sie dies auch künftig machen können, wird nicht zuletzt vom Ausgang des Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht abhängen. Bis dahin werden die Street-View-Autos jedenfalls weiter ihre Runden durch die Schweiz ziehen.
07.08.2010