News 31.05.2013, 08:57 Uhr

Polizei muss Dotcoms Daten zurückgeben

Kim Dotcom bekommt einen Teil seiner Daten zurück. Eine Richterin hat die Polizei angeordnet, für den Fall irrelevante Daten an Dotcom zurückzugeben und Kopien zu vernichten.
Laut Richterin Helen Winkelmann war die Beschlagnahmung der Daten ohne eine vorhergehende Durchsuchung gesetzeswidrig, wie stuff.co.nz berichtet. Die Polizei habe kein Recht, für den Fall nicht relevante Daten zu behalten.
Sämtliche Daten, die im Fall Dotcom beschlagnahmt wurden, müssen von der Polizei auf eigene Kosten durchforstet und sortiert werden. Die Rücksendung der irrelevanten Daten erfolgt ebenfalls auf Kosten der Polizei.
Bereits vor einem Jahr erklärte die Richterin die Durchsuchung von Dotcoms Villa durch eine neuseeländische Spezialeinheit für gesetzeswidrig. Der Durchsuchungsbefehl sei damals zu allgemein formuliert gewesen. Winkelmann bestätigte diese Position auch im Bezug auf die beschlagnahmten Daten. So seien die Durchsuchungsbefehle so allgemein formuliert gewesen, dass sie effektiv nichtig gewesen seien.
Kim Dotcom: Eine Übersicht
Der Fall Kim Dotcom wird immer komplexer und unübersichtlicher. Zurzeit laufen fünf verschiedene Verfahren in fünf verschiedenen Gerichten in denen der Mega-Besitzer involviert ist.
Offenlegung: Die Anwälte von Kim Dotcom wollen von den USA wissen, welche Beweise sie gegen Dotcom haben, während die USA auf eine Auslieferung Dotcoms setzen und die Offenlegung für Unnötig erachten. Dotcom bekam vor dem Obergericht recht, wurde dann aber vom Berufungsgericht überstimmt.
Durchsuchung und Beschlagnahmung: Die von Dotcom beschlagnahmten Daten sollen zurückgegeben werden, da diese unrechtmässig entwendet worden seien. Dotcom bekam vor dem Obergericht recht. Es wird erwartet, dass der Fall zum Berufungsgericht weitergezogen wird.
Schadenersatz von der Polizei: Dotcom verklagt die Polizei wegen der angeblich illegalen Durchsuchung seiner Villa in der Nähe von Auckland, Neuseeland. Der Fall befindet sich vor dem Obergericht.
Schadenersatz vom GCSB: Dotcom verklagt auch den neuseeländischen Sicherheitsdienst «Government Communications Security Bureau». Das GCSM hatte für über einen Monat sämtliche Kommunikation von Dotcom abgehört. Das ist nach neuseeländischem Recht illegal.
Die Auslieferung: Ursprünglich sollte Dotcom bereits im März in die USA ausgeliefert werden. Wegen einer Vielzahl an Komplikationen wurde diese aber in den August verschoben und möglicherweise weiter verzögert.



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