News 31.05.2017, 10:59 Uhr

Keine Ferienfotos mehr in Bergün

Kein plumper Werbe-Gag: Das Bündner 500-Seelen-Dorf Bergün hat für Touristen ein Ferienfotoverbot verhängt.
Wer hasst sie nicht: Die notorischen Selfie-Knipser mit ihren Handy-Stangen und akrobatischen Manövern, denen selbst eine schwarze Katze auf weissen Mauern nicht entgeht. Dabei gäbe es doch an malerischen Orten durchaus Gründe, einen Moment innezuhalten und die Landschaft zu geniessen. So ähnlich dürfte es vielleicht jüngst auch den Bewohnern des 500-Seelen-Dorfes Bergün/Bravuogn in Graubünden ergangen sein: Die Gemeindeversammlung hat am Montagabend beschlossen, mit einem neuen Gesetz ein «gemeindeweites und herzliches Fotografierverbot» zu erlassen, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Foto von der Gemeindeversammlung in Bergün
«Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass schöne Ferienfotos aus Social Media die Betrachter unglücklich machen, weil sie selbst gerade nicht vor Ort sein können», wird der Gemeindepräsident Peter Nicolay zitiert.

Verbot ist rechtskräftig

Das Verbot wurde demnach mit 46 zu 2 Stimmen überaus klar verabschiedet. Natürlich ist das Ganze eher ein kleverer Marketingschachzug. Ausgedacht haben sich den Gag die Gemeindebehörde Bergün, Bergün-Filisur-Tourismus und Graubünden Tourismus, wie Gemeindepräsident Peter Nicolay auf Anfrage von persoenlich.com sagt. Man sei aber gewillt, das Verbot durchzusetzen. Die Gemeinde behalte sich vor, bei Zuwiderhandlungen eine Busse von fünf Franken zu verhängen. Das Bussgeld soll dem Alpenschutz im Ablulatal zugutekommen.
Das Ferien-Foto-Verbot in Bergün ist beschlossene Sache
Als Privatdetektive operiere eine private Sicherheitsfirma. Vor den zahlreichen Engadinerhäusern seien bereits entsprechende Verbotschilder angebracht worden. Von den Twitter-, Instagram- und Facebook-Accounts der Tourismusorganisation wurden im gleichen Zuge alle Fotos schon entfernt, nun sei die Homepage an der Reihe, sagte Tourismusdirektor Marc-Andrea Barandun der Nachrichtenagentur SDA.

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
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bikerli
31.05.2017
Dumm, dümmer, am dümmsten. Dort würde ich sicher meine Ferien nicht verbringen.

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maschwi
31.05.2017
Fotografierverbot Das Verbot ist meines Wissens rechtlich nicht durchsetzbar. Da gibt es sicher bereits höhere Gerichtsentscheide dazu. Wenn es 1. April wäre würde ich denken das wäre ein Scherz! M. Schatzmann

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taipan
31.05.2017
die hatten wohl den letzten Urlaub in Schilda verbracht und sich von Schildbürger beraten lassen.

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Alex80
31.05.2017
Fertiger Blödsinn, einfach nur Lachhaft.

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Kovu
04.06.2017
Auf der Gemeindeseite von Bergün wurde das Landschaftsfoto bereits verpixelt ...also... bedeutet das jetzt, dass ich ein Foto schiessen darf, dies aber entweder verpixeln oder in kleiner Auflösung abspeichern muss, und dann nicht gebüsst werden kann? Theoretisch müsste die Gemeinde Bergün ja angezeigt werden, denn sie haben das Foto geschossen ohne in den Kreis der Sonderbewilligten (Hochzeitsgesellschaften und RhB Passagiere im Zug) zu gehören. Da ist man ja durchaus dazu geneigt, eine versteckte Knopfkamera an der Kleidung anzubringen und in Bergün zu knipsen was das Zeug hält...